Was mit den großen Diensten passiert
- E-Mail (Gmail, GMX, Web.de): Erben können mit Sterbeurkunde + Nachweis Zugriff beantragen (Google: „Inactive Account Manager" vorab einrichten!) — sonst wird das Konto nach ~9 Monaten Inaktivität gelöscht
- Facebook: Vorab „Bevollmächtigten Kontakt" benennen — der kann das Konto in Gedenkzustand versetzen oder löschen lassen. Ohne Regelung: Nachweis der Vollmacht + Sterbeurkunde
- Instagram/WhatsApp: Gedenkzustand oder Löschung über Meta — läuft über ähnliche Nachweise wie Facebook
- Apple/Google-Konto: Zugriffe sind restriktiv — ohne Passwort kommt die Familie nur mit gerichtlicher Vollmacht weiter. Apples „Digital Legacy"-Kontakt und Googles Account Manager sind die Vorab-Lösungen
- Cloud-Speicher (Dropbox, OneDrive): Daten gehören dem Verstorbenen und sind vererbbar — Zugang braucht Zugangsdaten oder Dienste-Support mit Nachweisen
- Krypto-Wallets: Ohne Seed-Phrase / Passwort ist das Vermögen praktisch UNERREICHBAR — die häufigste Form des digitalen Vermögensverlusts
- Abos & Streaming: Kündbar mit Sterbeurkunde durch Erben (Verträge gehen ins Erbe über)
Die Lösung: dein digitales Vorsorge-Paket
- Zugangsliste anlegen (und sicher verwahren): Dienst, E-Mail/Username, Passwort-Hinweis — am besten in einem Passwort-Manager mit Notfall-Zugang (z. B. Bitwarden, 1Password: „Emergency Access") oder ausgedruckt im Tresor. Niemals in Klartext-Dateien auf dem Desktop.
- Digitalen Bevollmächtigten benennen: Wer im Todesfall handeln darf (Partner, Kinder, Vertrauensperson) — in der Vorsorgevollmacht explizit „digitale Daten und Zugänge" einschließen
- Wünsche festhalten: Was soll mit jedem Account passieren? Löschen, Gedenken, übertragen? Ein Satz pro Dienst reicht.
- Notfall-Funktionen der Dienste nutzen: Google Inactive Account Manager, Apple Digital Legacy, Facebook Bevollmächtigter — 15 Minuten Einrichtung, enorme Erleichterung im Ernstfall
Praktisch: Die Zugangsliste ist auch ein Lebensretter bei NICHT-Todesfällen: Komapatienten, Demenz, längere Krankheit. Wer heute die Zugänge regelt, hilft seinen Angehörigen in jeder Notsituation — nicht nur im Todesfall.
Was Trauernde tun, wenn nichts geregelt wurde
Wenn jemand stirbt und die Zugänge unbekannt sind:
- Ruhig bleiben — nichts sofort löschen: Jede Löschung vernichtet Fotos, Nachrichten, Rechnungen. Erst sichten, dann entscheiden.
- Gerät zuerst: Handy, Computer, Passwort-Manager des Verstorbenen — die einfachste Quelle für Zugänge (mit Sterbeurkunde legitimiert, dürfen Erben Geräte entsperren lassen bzw. auf ihnen arbeiten)
- Dienste einzeln kontaktieren: Support mit Sterbeurkunde (beglaubigt) + Nachweis der Erbfolge — jeder Dienst hat eigene Wege, Google/Apple sind die kompliziertesten
- Abos abmelden: Streaming, Software, Vereine — mit Sterbeurkunde kündbar, verhindert laufende Abbuchungen
- Postnachsendung digital ergänzen: Wichtige Rechnungen kommen oft per Mail — E-Mail-Zugang früh klären
Wenn alle digitalen Angelegenheiten geregelt sind, gibt es weitere Schritte nach der Bestattung — auf bestattung.de findest du eine Übersicht, was nach der Bestattung zu tun ist.
Was andere fragen
Als Erbe: im Grundsatz ja, denn digitale Daten sind vererbbar (BGH 2018) und du trittst in die Rechte ein. Aber: Persönliche Nachrichten (Chats) unterliegen dem Ferngeheimnis — weiterleiten oder veröffentlichen darfst du sie nur eingeschränkt. Sichten zum Ordnen der Angelegenheiten: ja. Veröffentlichen: nur mit Rücksicht auf die Gesprächspartner des Verstorbenen.
Sie sind praktisch verloren — niemand kann ohne die Seed-Phrase auf ein Wallet zugreifen, auch nicht mit Sterbeurkunde. Deshalb: Seed-Phrases (und Hardware-Wallets) gehören in die Vorsorge — Tresor oder Passwort-Manager mit Notfall-Zugang, plus eine Vertrauensperson, die weiß, WO sie liegen.
Nein — die 80/20-Regel reicht: E-Mail (Schlüssel zu allem!), Bank/Bezahldienste, Social Media mit Fotos, Cloud-Speicher, Passwort-Manager selbst, Krypto. Der Netflix-Account kündigt sich auch so. Konzentriere dich auf Konten mit finanziellem oder emotionalem Wert.
Fachlich geprüft durch die Redaktion von bestattung.de · Zuletzt aktualisiert: September 2026
Mehr Hintergrund, Zahlen und Rechtslagen dazu: den digitalen Nachlass rechtlich vertieft — im Bestattungswiki.
