Was die Einrichtung für dich übernimmt
- Todesfeststellung: Ein Arzt der Einrichtung stellt den Tod fest und ausgestellt die Todesbescheinigung — kein Notruf von dir nötig
- Benachrichtigungen: Standesamt wird informiert; bei ungeklärten Fällen die Polizei (Routine-Check, kein Verdacht gegen dich)
- Aufbewahrung: Der Verstorbene kommt in ein Kühlfach oder den Abschiedsraum — meist mehrtägig möglich, die Einrichtung informiert dich über die Möglichkeiten
- Übergabe: An den Bestatter deiner Wahl, sobald du einen beauftragt hast — die Einrichtung hält sich mit Empfehlungen zurück (Neutralität), aber du darfst fragen
- Habseligkeiten: Persönliche Dinge werden dokumentiert und an dich übergeben — Verlass auf eine Liste, frag nach
Der Abschiedsraum: nimm dir das Angebot
Die meisten Krankenhäuser und Pflegeheime haben Abschiedsräume — ruhige Zimmer, in denen der Verstorbene aufgebahrt ist und die Familie ungestört Zeit verbringen kann. Was du wissen solltest:
- Du darfst kommen, wann du bereit bist: Nicht sofort nach dem Anruf, nicht „nur eine Stunde" — nimm dir den nächsten Morgen, den Abend, zwei Tage später. Frag nach den Zeiten.
- Du darfst mehrere Personen mitbringen: Kinder, Geschwister, enge Freunde — Abschied ist kein Einzeltermin
- Du darfst dort verweilen: Eine Kerze anzünden, Musik spielen, halten, weinen, reden — alles erlaubt
- Du darfst später wiederkommen: Manche Menschen brauchen zwei, drei Abschiede — frag einfach, das ist üblich
Wenn du NICHT in den Abschiedsraum möchtest: Auch das ist okay. Nicht jeder Mensch kann einen toten Körper sehen wollen — und niemand muss. Der Abschied findet im Kopf, im Gespräch, in der Trauerfeier statt. Wer nicht hingeht, liebt nicht weniger.
Was DU entscheidest
- Bestatter wählen: Die Einrichtung übernimmt niemanden „automatisch" — du beauftragst (in Ruhe, mit den 8 Fragen im Kopf)
- Überführungsort: Direkt zum Bestattungshaus — oder erst zu Hause (manche Bestatter ermöglichen eine kurze Aufbahrung in der eigenen Wohnung, je nach Bundesland)
- Abschiedsort: Abschiedsraum der Einrichtung, Abschiedskammer des Bestatters, zu Hause oder erst bei der Trauerfeier
- Organs-/Gewebe-Spende (bei ungeklärtem Willen): Wenn der Verstorbene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, entscheidet die Familie — das Krankenhaus fragt dich (bei Tod nach Hirntod-Diagnostik)
Pflegeheim vs. Krankenhaus: kleine Unterschiede
- Pflegeheim: Bewohner sind oft lange bekannt — die Pflegekräfte haben Beziehungen aufgebaut und können dir erzählen („Sie hat jeden Morgen gelacht …"). Frag sie — das sind oft die letzten Zeugen des Lebens.
- Krankenhaus: Der Tod kommt oft nach kurzer, akuter Zeit — die Ärzte erklären dir den medizinischen Verlauf, wenn du es brauchst (Verlustverarbeitung beginnt mit Verstehen).
- Beide: Seelsorger/Sozialdienst der Einrichtung sind für DICH da — auch wenn du nicht religiös bist; sie vermitteln Trauerbegleitung und organisatorische Hilfe
Wenn du dich fragst, was jetzt kommt: Auf bestattung.de gibt es eine Übersicht der nächsten Schritte nach dem Todesfall — vom Standesamt bis zur Bestatterwahl.
Abrechnung und Formalien danach
- Krankenhaus: Abrechnung wird an die Krankenkasse geschickt (bis zum Todestag); privat Versicherte erhalten Rechnung — mit Sterbeurkunde bei der Versicherung einreichen
- Pflegeheim: Heimkosten enden mit dem Todestag; du kündigst den Heimplatzvertrag als Erbe (Sonderkündigungsrecht), persönliche Dinge werden gemeinsam gesichtet
- Sachwerte im Safe: Wertsachen aus Heimschließfach werden mit Protokoll übergeben — Liste prüfen und quittieren
Was andere fragen
Ja — eine Überführung in die Wohnung zur Aufbahrung ist in vielen Bundesländern möglich (innerhalb der Leichenruhe von meist 36 Stunden, mit Zustimmung des Gesundheitsamts). Nicht jeder Bestatter bietet es an, nicht jede Wohnung ist geeignet — aber frag danach, wenn dieser letzte Weg zuhause wichtig für euch ist.
Nein — die Einrichtung veranlasst die Leichenschau durch einen eigenen Arzt oder den Notarzt-Dienst. Dein Task ist es nur, erreichbar zu sein und einen Bestatter zu beauftragen; den Rest macht die Einrichtung mit dem Bestatter zusammen.
Stirbt jemand akut (Reanimation, Notfall), müssen die Pflegekräfte handeln — dann gehört der Raum dem Rettungsdienst, das ist Schutz, kein Ausschluss. Bei erwartetem Sterben (Palliativ-Situation) ist DABEI-SEIN ausdrücklich erlaubt und oft erwünscht — manche Heime rufen die Familie even, wenn sie sehen, dass es „so weit ist". Wenn du das Gefühl hast, zu spät informiert worden zu sein: Sprich es an. Die meisten Einrichtungen lernen daraus.
Fachlich geprüft durch die Redaktion von bestattung.de · Zuletzt aktualisiert: September 2026
Mehr Hintergrund, Zahlen und Rechtslagen dazu: den Todesfall in Institutionen von A bis Z — im Bestattungswiki.
